Referenznummer
Name
Erklärung zu Artikel 8 Absatz 3 des Rahmenbeschlusses 2009/299/JI des Rates vom 26. Februar 2009 zur
Änderung der Rahmenbeschlüsse 2002/584/JI, 2005/214/JI, 2006/783/JI, 2008/909/JI und 2008/947/JI zur
Stärkung der Verfahrensrechte von Personen und zur Förderung der Anwendung des Grundsatzes der
gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen, die im Anschluss an eine Verhandlung ergangen sind, zu der
die betroffene Person nicht erschienen ist. Italien
Ursprung
Nein
Datum der Publikation
16.05.2012
Kategorien
- Bekanntmachungen
- Rahmenbeschluss 2009/299/JI des Rates vom 26. Februar 2009 zur Änderung der Rahmenbeschlüsse 2002/584/JI, 2005/214/JI, 2006/783/JI, 2008/909/JI und 2008/947/JI, zur Stärkung der Verfahrensrechte von Personen und zur Förderung der Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen, die im Anschluss an eine Verhandlung ergangen sind, zu der die betroffene Person nicht erschienen ist
- Rahmenbeschluss 2009/299/JI des Rates vom 26. Februar 2009 zur Änderung der Rahmenbeschlüsse 2002/584/JI, 2005/214/JI, 2006/783/JI, 2008/909/JI und 2008/947/JI, zur Stärkung der Verfahrensrechte von Personen und zur Förderung der Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen, die im Anschluss an eine Verhandlung ergangen sind, zu der die betroffene Person nicht erschienen ist
Eigenschaften
Dokument verknüpfen
Verfasser
Externe Links
EJN-Werkzeuge
zusätzliche Dateien